Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis steht für den Arbeitnehmer neben Familie und Freizeit regelmäßig im Zentrum der eigenen Lebensführung. Ebenso ist für den Arbeitgeber der möglichst problemfreie und sachlich fundierte Umgang mit der eigenen Belegschaft unverzichtbare Voraussetzung für die Funktionalität seines Unternehmens.

Die Rechtsanwälte unterstützen Sie deshalb bei:

  • arbeitsrechtlicher (Dauer-)Beratung und Begleitung von Unternehmen/Arbeitgebern
  • arbeitsrechtlicher (Dauer-)Beratung und Begleitung von Betriebsräten
  • der Beratung von Arbeitnehmern, Geschäftsführern und Vorständen von juristischen Personen in Vertragsfragen und bei sich anbahnenden Streitigkeiten
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht, insb. in Kündigungsschutzangelegenheiten
  • der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Interessenausgleichen/Sozialplänen auf Arbeitgeber- und Betriebsratsseite
  • der Durchführung von Einigungsstellenverfahren auf Arbeitgeber- und Betriebsratsseite