Architektenrecht

Das Architektenrecht setzt sich aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsvorschriften zusammen. Eine Rolle spielen an erster Stelle der Architektenvertrag und in diesem Zusammenhang die werkvertraglichen Vorschriften des BGB. Hinzu kommt die Honorarvereinbarung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie ergänzende berufsrechtliche Vorschriften/Satzungen.

Die Rechtsanwälte unterstützen Sie deshalb bei:

  • Architektenvertragsrecht
  • Architektenhaftpflichtrecht
  • Architektenhonorarrecht
  • Architektenberufsrecht
  • Architektenurheberrecht