Erbrecht

Eine Erbschaft setzt immer einen Trauerfall voraus. Wenigstens der Konfliktfall kann durch klare Regelungen vermieden werden. Gerade eigenverantwortliche Unternehmer streben Nachfolgeregelungen an, die das Gesetz nicht vorhält. Die konkrete Ermittlung Ihrer Wünsche und deren Umsetzung in eine konfliktvermeidende, klare und juristisch korrekte letztwillige Verfügung, sind unser Ziel.

Die Rechtsanwälte unterstützen Sie deshalb bei:

  • Gestaltung und Begutachtung von Testamenten
  • Erarbeitung von zukunftsorientierten Unternehmensnachfolgeregelungen
  • konkrete Berechnung Ihrer Erbansprüche, insbesondere des Pflichtteils
  • Beratung in Nachlassangelegenheiten bei unklaren Vermögens- und Familienverhältnissen
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen