Immobilienrecht

In der großen Mehrzahl handelt es sich bei einem Grundstücksankauf/-verkauf und/oder einem Immobilienankauf/-verkauf um das mit Abstand größte und werthaltigste Geschäft des gesamten Lebens. Da der beurkundende Notar indes nicht Parteivertreter sein kann, sollte es selbstverständlich sein, sich zur Absicherung im Rahmen solcher Geschäfte anwaltlicher Hilfe zu bedienen, um die eigenen, regelmäßig existenziellen Interessen zu wahren.

Die Rechtsanwälte unterstützen Sie deshalb bei:

  • Beratung und Begleitung von Grundstücks-/Immobilientransaktionen auf Käufer- und Verkäuferseite
  • Gestaltung von Grundstücks-/Immobilienkaufverträgen
  • Begleitung/Führung von Vertragsverhandlungen
  • außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten über geschlossene Grundstücks-/ Immobilienkaufverträge