Presserecht

Heutzutage ist mediale Berichterstattung zunehmend auf die Erregung maximaler Aufmerksamkeit gerichtet – die Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten ist die häufige Folge. Nicht selten fehlt es jedoch an einem überwiegenden Berichterstattungsinteresse der Verlagshäuser, so dass Unterlassungsansprüche  und ggf. weitere Sanktionsmöglichkeiten zugunsten der Verletzten bestehen können. Unabhängig davon, ob Sie als Person des öffentlichen Lebens oder als Privatperson von einer Berichterstattung betroffen sind – im Äußerungsrecht gilt es, schnell zu handeln.

Die Rechtsanwälte unterstützen Sie daher bei:

  • Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen
  • Geldentschädigungen bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Erwirkung von Gegendarstellungen
  • Veranlassung von Richtigstellungen