Steuerstrafrecht

Der erste Kontakt mit der Steuerfahndung ist oft persönlich. Freundlich aber bestimmt verschaffen sich Beamte ohne Ihre Zustimmung Zugang zu Geschäfts- oder Wohnräumen und machen auch nicht vor der Handtasche oder dem Kinderzimmer halt. Erfahrungsgemäß wurden vorher gegenüber den Finanzbehörden unrichtige Angaben gemacht. Für den Fall einer Durchsuchung kann man vorbereitet sein und oftmals wird bis zum Eintreffen eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters gewartet.

Die Rechtsanwälte unterstützen Sie deshalb bei:

  • Steuerstrafverfahren vom Anfangsverdacht bis zum Abschluss
  • Selbstanzeigen und deren wirtschaftlichen Folgen
  • Erwarteten oder begonnen Durchsuchungen von Geschäfts- oder Wohnräumen
  • Vermeidung von steuerstrafrechtlich erheblichem Handeln