Strafrecht

Jeder Beschuldigte hat in jedem Stadium eines Ermittlungsverfahrens das Recht einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Wichtig ist es von dieser Möglichkeit frühestmöglich und vor weiterem Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden Gebrauch zu machen. Denn regelmäßig ist es für einen Beschuldigten sinnvoll, keine Angaben zu den Vorwürfen zu machen. So wird dem Rechtsanwalt zumindest bei kleineren Vergehen die Möglichkeit offen gehalten ein Strafverfahren, frühzeitig und ohne Anklagerhebung zur Einstellung zu bringen.

Die Rechtsanwälte unterstützen Sie deshalb bei:

  • eingeleiteten Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss
  • Vertretung vor Vernehmungsbehörden und dem Gericht
  • Begutachtung der Ermittlungsakte und Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie
  • Hinwirkung einer Einstellung ohne Anklageerhebung oder Strafbefehl